Dateneingaben
Diese Seite bietet verschiedene Möglichkeiten uns auf eine einfache Art Daten zu übermitteln. Gemäß diversen gesetzlichen Bestimmungen sind wir
verpflichtet, für Abrechnungen Nachweise zu erbringen, die wir bei Betriebsprüfungen vorlegen müssen. Um hier nicht in Erklärungsnot zu kommen,
werden wir versuchen, zukünftig die relevanten Daten zu bündeln.
Bitte unterstützt uns dabei, indem ihr diese Art der Datenübermittlung nutzt. Euch erspart es das lästige Ausfüllen von Formularen, die dann händisch an
uns weitergeleitet werden müssen, damit sie anschließend in unserem System erfasst werden können. Anhand der eingegeben Informationen werden
wir euch die Auslagen in Form einer Überweisung bzw. eines Gutscheines erstatten.
Da wir zum Nachweis der Daten gegenüber dem Zoll, dem Finanzamt und der Rentenversicherungsanstalt verpflichtet sind, werden wir sie auch nur
hierfür speichern. Eine Weitergabe an Unbefugte erfolgt nicht. Bitte beachtet diesbezüglich auch unsere Datenschutzerklärung.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Der Vorstand
Damit wir die Daten eurer Person zuordnen können und ihr nicht jedes Mal eure
persönlichen Daten eingeben müsst, erhaltet ihr von uns eine Benutzer ID. Bitte fordert
diese Benutzer ID bei uns an. Die Benutzer ID ist eure persönliche Kennung, bewahrt sie an
einem sicheren Ort auf.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Erstattung von Auslagen und Aufwendungen
nur erfolgen kann, wenn uns allen Daten zur Verfügung stehen.
Einige Mitarbeiter des TuS Nortorf unterliegen dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Gem. § 17(1) MiLoG
sind wir verpflichtet, spätestens am 7. Tag die von euch erbrachte Arbeitsleitung zu dokumentieren.
Der Zoll hat das Recht unangemeldet die Angaben zu prüfen. Liegen diese nicht vor, riskieren wir
gem. § 21 MiLoG ein Bußgeldverfahren.
Daher bitten wir euch um eine zeitnahe Erfassung.
Aufwandserstattungen sind für euch Einnahmen, die teilweise einkommensteuer- und sozialversicherungspflichtig sind.
Bitte erfasst die entsprechenden Angaben.
Werden nur Trainerentschädigungen abgerechnet? Dann benutzt bitte diese Eingabemaske.
Die Erfassung nur erforderlich, wenn ihr nach geleisteten Stunden abrechnet. Monatliche
Pauschalvergütungen brauchen nicht erfasst werden.
Werden nur Fahrtkosten abgerechnet? Dann benutzt bitte diese Eingabemaske.
Hierbei bitten wir um Beachtung, um welche Art von Fahrten es sich handelt.
Werden beide Aufwandsarten abgerechnet? Dann benutzt bitte diese Eingabemaske.
24589 Nortorf, Heinkenborsteler Weg 14
Tel. 04392/915044 Mail:info@tusnortorf.de