Ob zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit
dem Auto – Unfälle von Sportlern auf dem Weg zu oder von einer
Sportveranstaltung sind laut ARAG Experten von der Sportversicherung
abgedeckt. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der
Wohnung oder Arbeitsstätte und erstreckt sich bis zur Rückkehr
dorthin. Allerdings geben ARAG Experten zu bedenken, dass der
Versicherungsschutz für die Zeit erlischt, in der der Weg zum oder
vom Sport unterbrochen wird – beispielsweise um einzukaufen. Er
setzt erst dann wieder ein, wenn der ursprüngliche Weg fortgesetzt
wird. Natürlich sind notwendige Pausen während langer Fahrten
mitversichert. Verfährt sich der Ortsunkundige auf dem Weg zum
Sport, ist dieser Umweg ebenso mitversichert wie die gesamte Fahrt.
Versicherungsschutz genießt auch derjenige, der sich nach der
Sportveranstaltung nicht zum Ausgangsort, sondern direkt nach Hause
fahren lässt.
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