Wegeunfälle im Sport
Ob zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto – Unfälle von Sportlern auf dem Weg zu oder von einer Sportveranstaltung sind laut ARAG Experten von der Sportversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung oder Arbeitsstätte und erstreckt sich bis zur Rückkehr dorthin. Allerdings geben ARAG Experten zu bedenken, dass der Versicherungsschutz für die Zeit erlischt, in der der Weg zum oder vom Sport unterbrochen wird – beispielsweise um einzukaufen. Er setzt erst dann wieder ein, wenn der ursprüngliche Weg fortgesetzt wird. Natürlich sind notwendige Pausen während langer Fahrten mitversichert. Verfährt sich der Ortsunkundige auf dem Weg zum Sport, ist dieser Umweg ebenso mitversichert wie die gesamte Fahrt. Versicherungsschutz genießt auch derjenige, der sich nach der Sportveranstaltung nicht zum Ausgangsort, sondern direkt nach Hause fahren lässt.