ARAG Fachleute weisen darauf hin, dass
Vereinssportler, die sich verletzen, nicht nur ihre
Sportversicherung vom Unfall in Kenntnis setzen sollten, sondern
auch eine eventuell bestehende private Unfallversicherung. Alle
beteiligten Versicherungen müssen über das Bestehen der anderen
Versicherungen informiert werden, wenn danach in der Schadenanzeige
ausdrücklich gefragt wird. Auch ein Invaliditätsanspruch bei dem
Verbleib körperlicher Schäden sollte bei allen Versicherern
angemeldet werden. Die Bearbeitung des Schadens erfolgt dann durch
einen Versicherer, der die Führung übernimmt. In aller Regel
schließen sich die anderen Gesellschaften bei der Schadenregulierung
den Entscheidungen des führenden Versicherers an. Dadurch kann sich
der verunglückte Sportler jede Menge Aufwand ersparen, indem z.B.
Gutachten nur einmal erstellt werden und dann allen beteiligten
Versicherern zur Verfügung gestellt werden.
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