| Frage |
Antwort der ARAG Experten |
| Ist der einfache Diebstahl von Sachen aus Turnhallen
oder Umkleidekabinen durch die Sportversicherung abgesichert? |
Nein! Werden sie dem Mitglied etwa durch
Einbruch entwendet, haftet die Hausratversicherung des Vereins.
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| Müssen Übungsleiter und Trainer eine Lizenz haben?
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Für die Leitung von Sportstunden ist eine
Lizenz sicher von Vorteil, aber nicht vorgeschrieben. Für den
Versicherungsschutz der Sportversicherung ist keine Lizenz
erforderlich. |
| Gibt es eine vorgeschriebene Anzahl von Betreuern
bei einem Ausflug mit Kindern und Jugendlichen? |
Die Anzahl der Betreuer ist für den
Versicherungsschutz nicht entscheidend. |
| Beinhaltet die Kfz-Zusatzversicherung auch eine
Insassen-Unfallversicherung? |
Nein! Beförderte Vereinsmitglieder sind
aber über die Sportunfallversicherung abgesichert, wenn es sich um
eine Fahrt zu einer versicherten Veranstaltung handelt. |
| Muss jeder Unfall gemeldet werden? |
Man ist gut beraten, dem Versicherungsbüro
versicherungshalber jeden Unfall zu melden. Ob eine Leistung aus der
Sportversicherung erfolgen kann, entscheidet das Versicherungsbüro.
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